Kundennummer:
Bitte geben Sie bei Anrufen und im Schriftverkehr immer Ihre Kundennummer an. So können wir Sie eindeutig identifizieren.

Servicenummer:
Falls Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, erreichen Sie uns telefonisch montags - freitags von 7:00 - 19:00 Uhr unter der angegebenen Telefonnummer oder Sie besuchen uns im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz 15 in Gießen zu den folgenden Öffnungszeiten: montags - freitags von 9:00 – 18:00 Uhr und samstags von 9:00 – 14:00 Uhr.

Abrechnungszeitraum:
Dies ist der Zeitraum, über den sich Ihre Verbrauchsabrechnung insgesamt erstreckt. Anfangs- und Endpunkt finden Sie auch auf den Detailseiten zu den einzelnen Energiearten wieder.

Verbrauchsstelle:
Dies ist die Anschrift, unter der die von uns gelieferte Energie verbraucht wird.

Kosten für den Energieverbrauch:
Hier werden die Kosten für die von Ihnen verbrauchte Energie aufgeführt. Den jeweiligen Nettobetrag finden Sie auf den Detailseiten zu den einzelnen Energiearten wieder.

Rechnungsbetrag:
Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der zuvor aufgeführten Kosten für die einzelnen Energiearten.

Ihre Zahlungen:
Hier wird der Betrag ausgewiesen, den Sie mit Ihren Abschlagszahlungen bereits gezahlt haben.

Guthaben/Forderung:
Hier werden die Kosten für Ihren Energieverbrauch mit den von Ihnen geleisteten Zahlungen verrechnet. Daraus ergibt sich ein zu zahlender Restbetrag oder – wie hier im Beispiel – ein Guthaben (dieses wird mit einem Minus-Zeichen dargestellt).

Verfahren mit Guthaben und Restforderung:
Einen noch zu zahlenden Forderungsbetrag buchen wir zum genannten Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab - wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Sollten Sie nicht per Bankeinzug bezahlen, finden Sie hier den Fälligkeitstermin, zu dem wir den Eingang der Zahlung per Überweisung oder Bareinzahlung erwarten.
Ein Guthaben verrechnen wir mit dem nächsten fälligen Abschlag. Sollte aus dieser Verrechnung ein Guthaben verbleiben, überweisen wir dieses auf Ihr Konto (wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben) oder wir zahlen Ihnen diesen Betrag in bar aus.

Neuer Abschlag:
Aus dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums (hochgerechnet auf 365 Tage) und den für das kommende Jahr angesetzten Energiepreisen haben wir die neue monatliche Abschlagszahlung ermittelt. Bei Gas und Wärme fließen in die Abschlagsberechnung zusätzlich prognostizierte Temperaturwerte ein. Wie sich der Abschlag genau zusammensetzt und wann er fällig ist, finden Sie auf der folgenden Seite.

Zusammensetzung Abschlagsbetrag:
Hier wird die Höhe des Abschlagsbetrags in netto und brutto ausgewiesen. Beziehen Sie mehrere Energiearten, so setzt sich der Gesamtabschlag aus den jeweilig ermittelten Teilabschlägen für die einzelnen Energiearten zusammen.

Fälligkeitstermine:
Hier sind die jeweiligen Termine aufgeführt, zu denen der monatliche Abschlagsbetrag fällig ist. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so buchen wir den Gesamtabschlag direkt von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie den monatlichen Abschlag auf unser Konto überweisen. Unsere Bankdaten finden Sie unten auf der 1. Seite der Rechnung.

Gewählter Tarif:
Hier finden Sie die Bezeichnung des von Ihnen gewählten Gasliefervertrages.

Zählpunkt:
Mit der Zählpunktbezeichnung wird ein Zählpunkt bzw. ein Lieferort eindeutig identifiziert. Diese Nummer gibt es nur einmal im europäischen Energienetz.

Nummer des Netzbetreibers:
Diese Nummer identifiziert den Netzbetreiber eindeutig.

Vertragsinformationen:
Hier finden Sie Informationen zu Ihrem aktuellen Gasliefervertrag bezüglich Vertragsdauer und nächstmöglichem Kündigungstermin.

Vorjahresverbrauch:
Hier haben wir Ihren Gasverbrauch des Vorjahres aufgeführt.

Aktueller Verbrauch:
Hier ist Ihr Gasverbrauch der aktuellen Abrechnungsperiode dargestellt.

Vergleichsgrafik Gas:
In dieser Grafik ist Ihr Jahresverbrauch im Vergleich zu durchschnittlichen Verbrauchswerten bei verschiedenen Wohnungsgrößen und Baujahren dargestellt. So können Sie einordnen, ob Ihr Verbrauch eher höher oder eher niedriger ausfällt.
Gerne helfen wir Ihnen beim Energiesparen: Besuchen Sie unsere Energieberatung im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz.

Zählernummer:
Jeder Gaszähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Gaszähler.

Ableseart:
Das jeweilige Kürzel gibt an, von wem (Ziffer des Kürzels) und in wessen Auftrag (Buchstabe des Kürzels) der aktuelle Zählerstand ermittelt wurde. Dabei bedeuten die Ziffern folgendes:
1 = Ablesung durch das EVU
2 = Ablesung durch den Kunden
3 = errechneter Zählerstand.
Eine genaue Erläuterung der verschiedenen Kürzel finden Sie am Ende Ihrer Rechnung.

Abrechnungszeitraum:
Hier findet sich noch einmal der Abrechnungszeitraum.

Zählerstand alt:
Dieser Zählerstand entspricht dem Endzählerstand Ihres Zählers bei der vorigen Turnusablesung bzw. dem Zählerstand beim Einzug.

Zählerstand neu:
Dieser Zählerstand entspricht dem Endzählerstand Ihres Zählers zum Zeitpunkt der aktuellen Turnusablesung.

Differenz:
Hier wird die Differenz aus dem neuen und dem alten Zählerstand gebildet. Das Ergebnis entspricht dem verbrauchten Gasvolumen in Kubikmetern (m³).

Zustandszahl Z:
Bei Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl z. Mit ihr wird der Einfluss der örtlichen Temperatur und des Luftdrucks auf das Gasvolumen berücksichtigt.

Abrechnungsbrennwert (BW):
Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt sein Energiegehalt natürlichen Schwankungen. Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter (m³) Erdgas im Normzustand enthalten ist. Der Brennwert wird nach gesetzlichen Vorschriften gemessen und für den jeweiligen Abrechnungszeitraum individuell mengengewichtet ermittelt (Abrechnungsbrennwert BW).

Verbrauch:
Hier wird die Gesamtmenge Gas in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen, die Sie im Abrechnungszeitraum verbraucht haben. Ermittelt wird der Gesamtverbrauch in kWh folgendermaßen: Differenz der Zählerstände zum Ende und zu Beginn der Abrechnungsperiode (= verbrauchtes Gas im m³) X Zustandszahl X Abrechnungsbrennwert.

Arbeitspreis:
Dies ist der Preis, den Sie für eine Kilowattstunde (kWh) Gas bezahlen. Der Arbeitspreis wird als Nettopreis ausgewiesen. Wenn sich die Preise zwischenzeitlich geändert haben, werden die Arbeitspreise separat für die einzelnen Zeiträume ausgewiesen.

Zwischenbetrag Arbeitspreis:
Dieser Zwischenbetrag errechnet sich aus der verbrauchten Menge Gas in Kilowattstunden (kWh) multipliziert mit dem jeweils gültigen Nettoarbeitspreis.

Grundpreis:
Der Grundpreis ist die verbrauchsunabhängige Komponente des Gaspreises. Der Preis ist auf ein Jahr (365 Tage) bezogen und wird als Nettopreis ausgewiesen.

Zwischenbetrag Grundpreis:
Das ist der Betrag, der für den ausgewiesenen Zeitraum anteilig zu zahlen ist.

Zwischensumme netto:
Das ist der Betrag in Euro, der sich aus der Summe des Betrages für den Verbrauch Gas und des Betrages für den Grundpreis ergibt. Dies ist ein Nettopreis ohne die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer.

Netznutzungsentgelte:
Diese Entgelte werden an den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber entrichtet. Dies sind Entgelte für den Zugang zum Gasnetz, dem Betreiben der Messstelle, Messung und Abrechnung des Gasverbrauches.

Konzessionsabgabe:
Strom- und Gasnetzbetreiber, die öffentliche Verkehrswege nutzen wollen, müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Energieversorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde, von der Verbrauchsstruktur und von der Einstufung als Tarif- oder Sondervertragskunde.