Kundennummer:
Bitte geben Sie bei Anrufen und im Schriftverkehr immer Ihre Kundennummer an. So können wir Sie eindeutig identifizieren.

Servicenummer:
Falls Sie Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, erreichen Sie uns telefonisch montags - freitags von 7:00 - 19:00 Uhr unter der angegebenen Telefonnummer oder Sie besuchen uns im SWG-Kundenzentrum am Marktplatz 15 in Gießen zu den folgenden Öffnungszeiten: montags - freitags von 9:00 – 18:00 Uhr und samstags von 9:00 – 14:00 Uhr.

Abrechnungszeitraum:
Dies ist der Zeitraum, über den sich Ihre Verbrauchsabrechnung insgesamt erstreckt. Anfangs- und Endpunkt finden Sie auch auf den Detailseiten zu den einzelnen Energiearten wieder.

Verbrauchsstelle:
Dies ist die Anschrift, unter der die von uns gelieferte Energie verbraucht wird.

Kosten für den Energieverbrauch:
Hier werden die Kosten für die von Ihnen verbrauchte Energie aufgeführt. Den jeweiligen Nettobetrag finden Sie auf den Detailseiten zu den einzelnen Energiearten wieder.

Rechnungsbetrag:
Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der zuvor aufgeführten Kosten für die einzelnen Energiearten.

Ihre Zahlungen:
Hier wird der Betrag ausgewiesen, den Sie mit Ihren Abschlagszahlungen bereits gezahlt haben.

Guthaben/Forderung:
Hier werden die Kosten für Ihren Energieverbrauch mit den von Ihnen geleisteten Zahlungen verrechnet. Daraus ergibt sich ein zu zahlender Restbetrag oder – wie hier im Beispiel – ein Guthaben (dieses wird mit einem Minus-Zeichen dargestellt).

Verfahren mit Guthaben und Restforderung:
Einen noch zu zahlenden Forderungsbetrag buchen wir zum genannten Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab - wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben. Sollten Sie nicht per Bankeinzug bezahlen, finden Sie hier den Fälligkeitstermin, zu dem wir den Eingang der Zahlung per Überweisung oder Bareinzahlung erwarten.
Ein Guthaben verrechnen wir mit dem nächsten fälligen Abschlag. Sollte aus dieser Verrechnung ein Guthaben verbleiben, überweisen wir dieses auf Ihr Konto (wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben) oder wir zahlen Ihnen diesen Betrag in bar aus.

Neuer Abschlag:
Aus dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums (hochgerechnet auf 365 Tage) und den für das kommende Jahr angesetzten Energiepreisen haben wir die neue monatliche Abschlagszahlung ermittelt. Bei Gas und Wärme fließen in die Abschlagsberechnung zusätzlich prognostizierte Temperaturwerte ein. Wie sich der Abschlag genau zusammensetzt und wann er fällig ist, finden Sie auf der folgenden Seite.

Zusammensetzung Abschlagsbetrag:
Hier wird die Höhe des Abschlagsbetrags in netto und brutto ausgewiesen. Beziehen Sie mehrere Energiearten, so setzt sich der Gesamtabschlag aus den jeweilig ermittelten Teilabschlägen für die einzelnen Energiearten zusammen.

Fälligkeitstermine:
Hier sind die jeweiligen Termine aufgeführt, zu denen der monatliche Abschlagsbetrag fällig ist. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, so buchen wir den Gesamtabschlag direkt von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie den monatlichen Abschlag auf unser Konto überweisen. Unsere Bankdaten finden Sie unten auf der 1. Seite der Rechnung.

Gewählter Tarif:
Hier finden Sie die Bezeichnung des von Ihnen gewählten Wärmeliefervertrages.

Zählpunkt:
Mit der Zählpunktbezeichnung wird ein Zählpunkt bzw. ein Lieferort eindeutig identifiziert. Diese Nummer gibt es nur einmal im europäischen Energienetz.

Nummer des Netzbetreibers:
Diese Nummer identifiziert den Netzbetreiber eindeutig.

Vertragsinformationen:
Hier finden Sie Informationen zu Ihrem aktuellen Wärmeliefervertrag bezüglich Vertragsdauer und nächstmöglichem Kündigungstermin.

Vorjahresverbrauch:
Hier haben wir Ihren Wärmeverbrauch des Vorjahres aufgeführt.

Aktueller Verbrauch:
Hier ist Ihr Wärmeverbrauch der aktuellen Abrechnungsperiode dargestellt.

Zählernummer:
Jeder Wärmezähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Wärmezähler.

Ableseart:
Das jeweilige Kürzel gibt an, von wem (Ziffer des Kürzels) und in wessen Auftrag (Buchstabe des Kürzels) der aktuelle Zählerstand ermittelt wurde. Dabei bedeuten die Ziffern folgendes:
1 = Ablesung durch das EVU
2 = Ablesung durch den Kunden
3 = errechneter Zählerstand.
Eine genaue Erläuterung der verschiedenen Kürzel finden Sie am Ende Ihrer Rechnung.

Abrechnungszeitraum:
Hier findet sich noch einmal der Abrechnungszeitraum.

Zählerstand alt:
Dieser Zählerstand entspricht dem Endzählerstand Ihres Zählers bei der vorigen Turnusablesung bzw. dem Zählerstand beim Einzug.

Zählerstand neu:
Dieser Zählerstand entspricht dem Endzählerstand Ihres Zählers zum Zeitpunkt der aktuellen Turnusablesung.

Differenz:
Hier wird die Differenz aus dem neuen und dem alten Zählerstand gebildet. Das Ergebnis entspricht der verbrauchten Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh).

Faktor:
Bei der Wärme ist dieser Faktor nicht von Bedeutung.

Verbrauch:
Hier wird noch einmal die Gesamtmenge Wärme in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen, die Sie im Abrechnungszeitraum verbraucht haben.

Arbeitspreis:
Dies ist der Preis, den Sie für eine Kilowattstunde (kWh) Wärme bezahlen. Der Arbeitspreis wird als Nettopreis ausgewiesen. Wenn sich die Preise zwischenzeitlich geändert haben, werden die Arbeitspreise separat für die einzelnen Zeiträume ausgewiesen.

Zwischenbetrag Arbeitspreis:
Dieser Zwischenbetrag errechnet sich aus der verbrauchten Menge Wärme in Kilowattstunden (kWh) multipliziert mit dem jeweils gültigen Nettoarbeitspreis.

Leistungspreis:
Der Leistungspreis ist das Entgelt für die in einem bestimmten Zeitraum bezogene oder vorgehaltene Wärmeleistung. Er ist auf das Kilowatt (kW) bereitgestellte Leistung und auf ein Jahr (365 Tage) bezogen. Ausgewiesen ist der Nettopreis.

Zwischenbetrag Leistungspreis:
Das ist der Betrag, der für den ausgewiesenen Zeitraum und die ausgewiesene bereitgestellte Leistung anteilig zu zahlen ist.

Verrechnungspreis:
Der Verrechnungspreis ist ein verbrauchsunabhängiger Preis für die Messung, Ablesung und Abrechnung der Wärme. Der Preis ist auf ein Jahr (365 Tage) bezogen und wird als Nettopreis ausgewiesen.

Zwischenbetrag Verrechnungspreis:
Das ist der Betrag, der für den ausgewiesenen Zeitraum anteilig zu zahlen ist.

Zwischensumme netto:
Das ist der Betrag in Euro, der sich aus der Summe des Betrages für den Verbrauch Wärme und der Beträge für Verrechnungs- und Leistungspreis ergibt. Dies ist ein Nettopreis ohne die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer.