Öko Therm
Öko Therm
Fernwärmeliefervertrag Öko Therm ab 01.01.2025
Preise für die Versorgung mit Fernwärme aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Gießen AG (Fernwärmeliefervertrag Öko Therm)
Öko Therm (Gasindex 652) | Netto | Brutto1 |
---|---|---|
Gesamt-Arbeitspreis Ct/kWh 2 | 14,141 | 16,83 |
Arbeitspreis ohne CO2-Preis Ct/kWh | 12,59 | 14,98 |
CO2-Preis Ct/kWh | 1,551 | 1,85 |
Leistungspreis EUR/kW und Jahr | 27,12 | 32,27 |
Verrechnungspreis EUR/Jahr | ||
Wohnungswärmezähler | 123,90 | 147,44 |
bis 100 kW | 123,90 | 147,44 |
bis 175 kW | 159,01 | 189,22 |
1 inklusive 19 % Umsatzsteuer
2 Arbeitspreis inklusive aller Preisbestandteile, inklusive CO2-Preis nach dem BEHG
Preisstand: 01.01.2025
Fernwärmeliefervertrag Öko Therm ab 01.04.2025
Preise für die Versorgung mit Fernwärme aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Gießen AG (Fernwärmeliefervertrag Öko Therm)
Öko Therm (Gasindex 652) | Netto | Brutto1 |
---|---|---|
Gesamt-Arbeitspreis Ct/kWh 2 | 14,421 | 17,16 |
Arbeitspreis ohne CO2-Preis Ct/kWh | 12,87 | 15,32 |
CO2-Preis Ct/kWh | 1,551 | 1,85 |
Leistungspreis EUR/kW und Jahr | 27,43 | 32,64 |
Verrechnungspreis EUR/Jahr | ||
Wohnungswärmezähler | 125,30 | 149,11 |
bis 100 kW | 125,30 | 149,11 |
bis 175 kW | 160,82 | 191,38 |
1 inklusive 19 % Umsatzsteuer
2 Arbeitspreis inklusive aller Preisbestandteile, inklusive CO2-Preis nach dem BEHG
Preisstand: 01.04.2025
Öko Therm Preiskomponenten und Preisanpassungsklauseln
Der Wärmepreis für die nach dem Vertrag bezogenen Mengen setzt sich zusammen aus einem Jahresleistungspreis, einem Arbeitspreis und einem Verrechnungspreis.
Jahresleistungspreis
a) Der Jahresleistungspreis für den Wärmebedarf im Lieferjahr beträgt

b) In der vorstehenden Preisformel bedeutet:
I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.
I0 = Basis Investitionsgüterindex = 97,2 (Juli 2019, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.
L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.
L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18. April 2018 = 3.727,25 EUR (Bruttolohn Stand 01.07.2019).
c) Als Wärmebedarf in kW für die Berechnung des Jahresleistungspreises gemäß vorstehender lit. a) gilt die von den SWG ermittelte Wärmeleistung, die für das Kundenobjekt auf Basis der einschlägigen DIN EN 12831 an der Übergabestelle vorzuhalten ist.
d) Der Jahresleistungspreis verändert sich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres wird für die Veränderung des Jahresleistungspreise jeweils das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes und der Monatslöhne folgender Monate zugrunde gelegt:
- für die Bildung des Jahresleistungspreises zum 1. April: August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres,
- für die Bildung des Jahresleistungspreises zum 1. Oktober: Februar bis Juli des laufenden Kalenderjahres.
Arbeitspreis
a) Der Arbeitspreis beträgt

b) In der vorstehenden Preisformel bedeutet:
G1 = Arithmetisches Mittel der Gasindizes (Erdgas, bei Abgabe an die Industrie, Jahresabgabe 116.300 MWh/Jahr, ohne CO2-Abgabe) der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 652.
G0 = Basis Gasindex (Erdgas, bei Abgabe an die Industrie, Jahresabgabe 116.300 MWh/Jahr, ohne CO2-Abgabe) = 82,0 (Juli 2019, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 652.
WP1 = Arithmetisches Mittel der Wärmepreisindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77 (Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)).
WP0 = Basis Wärmepreisindex = 102,3 (Juli 2019, Basis 2020 = 100). Statistisches Bundesamt, Genesis Datenbank, Verbraucherpreisindex für Deutschland, Sonderpositionen, Code CC13-77 (Wärmepreisindex (Fernwärme, einschl. Betriebskosten)).
c) Der Arbeitspreis verändert sich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres wird für die Veränderung des Arbeitspreises jeweils das arithmetische Mittel der Gasindizes (Erdgas, bei Abgabe an die Industrie, Jahresabgabe 116.300 MWh/Jahr, ohne CO2-Abgabe) und der Wärmepreisindizes folgender Monate zugrunde gelegt:
- für die Bildung des Arbeitspreises zum 1 . April: August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres,
- für die Bildung des Arbeitspreises zum 1. Oktober: Februar bis Juli des laufenden Kalenderjahres.
Verrechnungspreis
a) Der Verrechnungspreis beträgt je nach Wärmeleistung
Wohnungswärmezähler:

bis 100 kW:

bis 175 kW:

b) In den vorstehenden Preisformeln bedeutet:
I1 = Arithmetisches Mittel der Investitionsgüterindizes der letzten 6 Monate mit 2 Monaten Zeitverzug. Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.
I0 = Basis Investitionsgüterindex = 97,2 (Juli 2019, Basis 2021 = 100). Statistisches Bundesamt: Lange Reihen der Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, lfd. Nr. 3.
L1 = Arithmetisches Mittel der letzten 6 Monats-Löhne eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des jeweils gültigen Änderungstarifvertrages mit 2 Monaten Zeitverzug.
L0 = Basis Monats-Lohn eines Arbeiternehmers der Entgeltgruppe 7 Stufe 5 des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 i.d.F. des 13. Änderungstarifvertrages vom 18. April 2018 = 3.727,25 EUR (Bruttolohn Stand 01.07.2019).
c) Als Wärmebedarf in kW für die Berechnung des Verrechnungspreises gemäß vorstehender lit. a) gilt die von den SWG ermittelte Wärmeleistung, die für das Kundenobjekt auf Basis der einschlägigen DIN EN 12831 an der Übergabestelle vorzuhalten ist.
d) Der Verrechnungspreis verändert sich zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres. Mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres wird für die Veränderung des Verrechnungspreises jeweils das arithmetische Mittel der Investitionsgüterindizes und der Monatslöhne folgender Monate zugrunde gelegt:
- für die Bildung des Verrechnungspreises zum 1. April: August bis Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres und Januar des laufenden Kalenderjahres,
- für die Bildung des Verrechnungspreises zum1. Oktober: Februar bis Juli des laufenden Kalenderjahres.
Download
Rechtliches
- Übersicht der Indizes in Wärmeverträgen
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) (pdf)
- Ergänzende Bestimmungen zur AVBFernwärmeV (pdf)
- Technische Anschlussbedingungen Wärme (TAB-Wärme) der Stadtwerke Gießen AG (pdf)
Für Installateure
- Formular Zählermeldung Fernwärme (pdf)
- Auftrag zur Inbetriebnahme der Fernwärmeübergabestation (pdf)
- Information zur Montage von Fernwärmeübergabestationen (pdf)
Belege für die Effizienz unserer Wärme
Auf Grundlage der AVBFernwärmeV § 1a (2) veröffentlichen die Stadtwerke Gießen ihre Netzverluste:
- Wärmeerzeugung: 566.536 MWh
- Wärmeabsatz: 466.478 MWh
- Netzverlust: 100.058 MWh
Grundlage: letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr