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Rechnungserklärung
Die Rechnung lesen und verstehen
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung? Einen ersten Überblick können Sie sich mit unseren Musterrechnungen für Strom, Gas und Wärme verschaffen.
So funktioniert's:
- Im Menü zu jeder Rechnung können Sie auswählen, welche Seite der Rechnung angezeigt werden soll.
- Beim Mausklick auf einen der rotmarkierten Punkte erscheint ein Erklärungstext in einem kleinen Fenster. Ein erneuter Klick auf den Punkt schließt das Fenster wieder.
Erdgasabrechnung nach G685
Auf ihrer Erdgas-Abrechnung finden Sie ab sofort zwei neue Faktoren, die zur Berechnung des gelieferten Erdgases herangezogen werden: die Zustandszahl und den Abrechnungsbrennwert. Sie ersetzen den bisher genutzten Umrechnungsfaktor.
Ausgangspunkt für die Abrechnung ist die zwischen zwei Zeitpunkten bezogene Gasmenge. Der Gaszähler für Erdgas, der Balgengaszähler im Haushalts- und Kleingewerbebereich, misst die Menge, also das Betriebsvolumen (Vb) in m³ des durch den Gaszähler fließenden Erdgases. Für Sie als Gaskunden ist jedoch weniger das Volumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energiemenge. Dafür ist eine Umrechnung vom gemessenen Betriebsvolumen Vb (m³) in die bezogene thermische Energiemenge (E) in kWh notwendig.
Die abgerechnete Energiemenge errechnet sich aus drei Werten: dem Erdgasverbrauch, der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert.
Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge (E) wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen (Vb) multipliziert mit der Zustandszahl (z) und dem Abrechnungsbrennwert (Hs, eff):
E=Vb x z x Hs, eff
Dabei bedeuten:
E = Thermische Energie [kWh]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
z = Zustandszahl
Hs, eff = Abrechnungsbrennwert [kWh/m³]
Falls in der Abrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss, wie z. B. wegen Entgelt- oder Steueränderungen und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermitteln die Stadtwerke Gießen AG die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 685.
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland wird die thermische Erdgasabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie den nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt. Die in diesem Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Erdgasabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.